Anerkennung als gemeinnütziger Verein

Anerkennung als gemeinnütziger Verein

Gute Nachrichten vom Finanzamt für Körperschaften I (Berlin) erreichten uns heute: IFAIR e.V. wurde offiziell als gemeinnütziger Verein anerkannt. Nach unserer Satzung verfolgen wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO und gehören zu den in § 5 I Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften. Die Anerkennung hat viele Vorteile: neben einer erhöhten Seriosität im Rechtsverkehr sind wir nun berechtigt, Spendenquittungen auszustellen. Daneben freuen wir uns natürlich über das gesellschaftliche Vertrauen, das in uns gesetzt wird.

Hier kann man unsere Satzung herunterladen.