„Je suis Charlie“ – Kann wirklich jeder „Charlie“ sein?

„Je suis Charlie“ – Kann wirklich jeder „Charlie“ sein?

Mittlerweile ist mehr als eine Woche seit dem Anschlag auf die Redaktion des französischen Satiremagazins „Charlie Hebdo“ vergangen. 17 Menschen kamen an diesem schwarzen Tag, dem 07. Januar 2015, ums Leben, 12 allein in den Redaktionsräumen der Zeitschrift. Weil sie Meinungen äußerten, die von einigen als kontrovers, provokant, ja sogar beleidigend empfunden wurden, bezahlten sie mit ihrem Leben.

Dabei war es ihr gutes Recht. Die Meinungs- und Pressefreiheit ist seit vielen Jahren Bestandteil demokratischer Gesellschaften und als Menschenrecht in der EMRK verankert. Schon 1976 erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seiner Handyside-Entscheidung die Meinungsfreiheit als „Grundpfeiler“ einer demokratischen Gesellschaft, als wichtige Voraussetzung für den Fortschritt und die Entfaltung eines jeden Einzelnen. Dazu gehöre eben nicht nur die Verbreitung „harmloser“ Informationen. Meinungen dürfen beunruhigen und sie dürfen auch schockieren – nur dann ist eine Gesellschaft pluralistisch und tolerant.

Ein Angriff auf das Satiremagazin „Charlie Hebdo“ war deshalb auch ein Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit. „Je suis Charlie“ wurde zum Schlagwort weltweiter Solidaritätsbekundungen – mit den Opfern und vor allem mit ihrem Beitrag zu einer demokratischen Gesellschaft. Es stimmt, das Satiremagazin druckte nicht selten Karikaturen des Propheten Mohammed, aber auch das Christen- oder Judentum und Personen aus der Politik oder Wirtschaft wurden von „Charlie Hebdo“ und seinen brillanten Karikaturisten aufs Korn genommen. „Die Kritik am Islam muss so banal werden wie die Kritik an Juden oder Katholiken“, pflegte der Chefredakteur Charbonnier immer zu sagen. War diese Kritik möglicherweise zu extrem; zu beleidigend? Kann dies vor dem Hintergrund der Meinungs- und Pressefreiheit überhaupt der Fall sein? Die Meinungen spalten sich. Insbesondere die US-amerikanischen Medien haderten in den letzten Tagen mit der Veröffentlichung der “Charlie Hebdo“-Karikaturen. Unter den derzeitigen Umständen sei eine Veröffentlichung der Mohammed-Abbildungen ein offensichtlich provokanter Akt. Auch die New York Times erklärte, dass nach sorgfältiger Abwägung von einem Druck der „Charlie Hebdo“-Karikaturen abgesehen würde. Der britische Nachrichtendienst BBC hingegen entfernte erst kürzlich nach heftiger Kritik einen redaktionellen Leitfaden, der es untersagte den Propheten Mohammed in jeglicher Form oder Gestalt abzudrucken. Diese Beispiele zeigen, dass Journalismus keinen geordneten Regeln folgt. Man kann ein Verfechter der Meinungs- und Pressefreiheit sein, auch ohne die Karikaturen von „Charlie Hebdo“ zu drucken. Entscheidend ist, dass man sich von den Ereignissen nicht einschüchtern lässt und dass der Journalismus wie wir ihn kennen und zu schätzen wissen weiterhin existiert.

In die Diskussion mischen sich jedoch auch andere Stimmen. Stimmen, die den „Westen“ beschuldigen einigen Meinungen nicht den gleichen Schutz zu gewähren bzw. sie nicht an den gleichen Standards zu messen, wie beispielsweise die Aussagen des Satiremagazins, dem es frei stand Religionen scharf zu kritisieren, gar zu verspotten. Während die Zeichner und Redakteure von „Charlie Hebdo“ gefeiert werden wie Helden (das Wort „Märtyrer“ möchte ich in diesem Kontext bewusst nicht verwenden), werden in Frankreich zwei Männer, einer von ihnen französisch-tunesischer Herkunft, verhaftet und zu mehreren Monaten Gefängnis verurteilt. Der Grund: Beide solidarisierten sich offen mit den Kouachi-Brüdern und ihren Taten. Obwohl die Verurteilungen auf Grundlage eines französischen Gesetzes ergehen, das erst im November 2014 eingeführt wurde und die Unterstützung von Terrorismus mit Freiheitsstrafen von bis zu 7 Jahren sanktioniert, stellt sich doch die Frage, ob nicht auch solche Meinungen geschützt werden sollten. Sie schockieren und sie finden nur bei einem geringen Teil der Bevölkerung Anklang, während sie die Gefühle der Mehrheit verletzen. Aber trifft dies nicht auch auf die Karikaturen und Artikel von „Charlie Hebdo“ zu? Wo liegt die offensichtlich feine Grenze zwischen geschützter Meinung und strafbarer Aussage?

Wie auch in Deutschland, unterliegt die Meinungsfreiheit in Frankreich Einschränkungen, dies vor allem vor dem geschichtlichen Hintergrund des 2. Weltkrieges. Obwohl diese Einschränkungen so eng wie möglich gefasst werden, gibt es doch eindeutige Grenzen. Während Kritik an staatlichen Vorgängen, Ideen oder Vorstellungen erlaubt und zudem als notwendig angesehen wird, können Meinungen, die zu Hass oder Gewalt anstiften nicht akzeptiert werden. Da aber ein Unterschied zwischen bloßer Akzeptanz und einer Gefängnisstrafe besteht, darf die jetzige Situation unter dem neu eingeführten Anti-Terror-Gesetz, das es der Staatsanwaltschaft wesentlich erleichtert eine Person aufgrund ihrer Aussagen zu verfolgen, nicht missbraucht werden.

Grundsätzlich kann also jeder „Charlie“ sein. Es nicht zu sein oder es nicht sein zu wollen, heißt aber im Gegenzug nicht, dass man nicht für die Meinungs- und Pressefreiheit einsteht oder nicht bereit wäre dafür zu kämpfen. Es heißt mitunter nur, dass man für sich persönlich eine andere Art und Weise gewählt hat sein Recht auf freie Meinungsäußerung auszuüben. Sei es durch eine Zeichnung oder durch Worte. „Charlie“ kann ein Symbol für die Freiheit und für die demokratischen Werte unserer Gesellschaft sein. Wichtig ist es, dass dieser Wille die Freiheit auch ausüben zu können nicht gebrochen wird. Denn wie Charbonnier schon sagte: „Es ist mir lieber aufrecht zu sterben, als auf Knien zu leben“.

© Titelbild: Mahnwache vor der französischen Botschaft in Berlin | Informationswiedergutmachung (wikimedia.org)