Das transatlantische Freihandelsabkommen: Wachstumsmotor oder Neoliberalisierungsagenda?

Das transatlantische Freihandelsabkommen: Wachstumsmotor oder Neoliberalisierungsagenda?

Am 24. Oktober 2013 fand an der Bucerius Law School in Hamburg das 15. Streitgespräch des Bucerius Law Journal statt. Dabei ging es um die spannende Frage, welche Zukunftsvisionen und Differenzen es für den transatlantischen Freihandel gibt. IFAIR veröffentlicht an dieser Stelle einen Auszug aus der Diskussion in freundlicher Zusammenarbeit mit dem Bucerius Law Journal.

Es diskutierten Professor Dr. Gabriel Felbermayr (Inhaber der CESifo Professur für Volkswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Autor einer im Auftrag des BMWi entstandenen Studie über die Auswirkungen eines transatlantischen Freihandelsabkommens), Professor Dr. Peter-Tobias Stoll (Inhaber des Lehrstuhls für Internationales Wirtschaftsrecht und Umweltrecht an der Georg-August-Universität Göttingen) und Jürgen Knirsch (Globalisierungsexperte und Campaigner für Greenpeace). Die Moderation übernahm RiLG Dr. Sebastian Puth (Dozent für WTO-Recht an der Bucerius Law School).

Puth: Ich möchte Sie herzlich begrüßen zu diesem Streitgespräch, das unter der Überschrift steht „Das transatlantische Freihandelsabkommen – Wachstumsmotor oder Neoliberalisierungsagenda?”. Um gleich bei den Begrifflichkeiten zu beginnen: Als Abkürzung haben wir TTIP, die offizielle Bezeichnung, Transatlantic Trade and Investment Partnership. Es ist jetzt von einer Partnerschaft die Rede. Nicht mehr wie zu Be-ginn noch von der TAFTA, Transatlantic Free Trade Agreement. Von dieser Bezeichnung ist man wieder abgekommen. Ich denke, die Ähnlichkeit zu der vorhandenen NAFTA, mit der nicht alle wirklich zufrieden sind, die irgendwie damit zu tun haben, mag ihren Teil dazu beigetragen haben, dass man zu anderen Begrifflichkeiten gekommen ist.

Wie Sie vielleicht verfolgt haben, ist nach erfolgreichen Auftaktgesprächen im Juli dieses Jahres in Washington der weitere Verlauf der Verhandlungen etwas ins Stocken geraten, und zwar wurde im Zuge der Haushaltsauseinan-dersetzung in den Vereinigten Staaten die zweite Verhandlungsrunde durch die US-Regierung, die jetzt vom 7. Oktober an in Brüssel stattfinden sollte, abgesagt. Vielleicht ein guter Zeitpunkt, um sich das Projekt noch einmal kritisch anzusehen, was wir im Rahmen dieser Veranstaltung vorhaben, und die eine oder andere Dimension davon zu beleuchten. So viel zur Einleitung, damit Sie wissen, worum wir uns hier heute streiten werden – wenn es denn zum Streit kommt.

Ich möchte mit der ökonomischen Dimension beginnen. Das wird Sie nicht wirklich verwundern; darum geht es. Die beteiligten Akteure sind ja schon heute ganz weitgehend verflochten. Ich habe einmal zwei Zahlen herausgegriffen, um das etwas handhabbarer zu machen: Schon heute werden jeden Tag Waren und Dienstleistungen im Wert von rund zwei Milliarden Euro zwischen den Vereinigten Staaten und der EU ausgetauscht, das ist die Zahl Eins. Die Zahl Zwei beschäftigt sich mit den Investitionen. Der Wert der wechselseitigen Investitionen belief sich im Jahr 2011 auf rund 2,7 Billionen Euro in dem Verhältnis EU – Vereinigte Staaten. Das, meine ich, macht schon deutlich, wie weitgehend die Bereiche schon verflochten sind, sodass sich die Frage unmittelbar aufdrängt: „Geht es denn noch besser?“ Und mit dieser Frage möchte ich mich gerne Herrn Felbermayr zunächst zuwenden. Sie haben die möglichen Effekte untersucht und das Wort möchte ich Ihnen gerne erteilen.

Felbermayr: […] Was hindert denn die beiden großen Wirtschaftsmächte, heute schon mehr Handel miteinander zu treiben? Die Zölle sind es nicht, so wie es gesagt wurde. Die Zölle sind im Durchschnitt, je nachdem, wie man gewichtet und wie man das genau ansieht, zwischen 2% und 3%. Die Zölle sind also nicht die große Hürde. Es gibt ein paar Zollspitzen, und Zollspitzen an sich sind schädlich. Wenn man die Zölle angleichen würde über einzelne Produkte hinweg oder sie ganz absenken würde, wären da schon ganz erhebliche Wohlfahrtseffekte drin. Aber das Gros des Handelshemmnisse sind entweder natürliche Handelsbarrieren wie z.B. Distanz, wie die unterschiedlichen kulturellen Systeme, in denen wir leben, die Sprache, auch rechtliche Unterschiede, die einfach existieren; oder zweitens das, was bezeichnet wird als nicht-tarifäre Maßnahmen, non-tariff measures. Und dahinter verbirgt sich eine gewaltige Anzahl an ganz verschiedenen Maßnahmen, die existieren meistens mit einem guten Grund, z.B. der Verbraucher, Schutz der Umwelt usw., die aber letztlich auch einen protektionistischen Effekt haben können.

Puth: Ich nehme also mit: Die Musik spielt bei den non-tariff measures, insbesondere bei den technischen Vorschriften und Normen im Eigentlichen, die dem Handel entgegenstehen mögen. Nun erschöpfen sich diese ja nicht alle in der Gestaltung von rückwärtigen Partien von Pkw oder ähnlichen Dingen, die uns weitgehend unberührt lassen in unserer täglichen Lebensführung.

Wir haben ja auch ganz viele, sehr empfindlich wirkende technische Vorschriften. Wenn man mal an die Streitigkeiten um hormonbehandeltes Rindfleisch denkt oder an den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen in der Nahrungskette, so mögen ja zwischen den Partnern in einigen sensiblen Bereichen so weitreichende Unterschiede bestehen, dass wir möglicherweise Gefahr laufen, den hohen europäischen Schutzstandard zu verlieren. Da wird in der Diskussion häufig auf das europäische Vorsorgeprinzip Bezug genommen. Herr Stoll, wie sehen Sie diese Diskussion? Sehen Sie dieses Prinzip grundsätzlich in Gefahr? Welche Bedeutung hat es? Bitteschön.

Stoll: […] Unter „Vorsorgeprinzip” verstehen wir allgemein […] das Prinzip, dass eine Regierung in Fällen, in denen eine Gefahr für die Umwelt oder für die Menschen droht, schon Maßnahmen ergreifen kann und eigentlich auch soll, auch im Vorfeld einer abgeschlossenen wissenschaftlichen Bewertung. Das soll heißen, dass Maßnahmen auch ergriffen werden können, wenn man einen Verdacht hat, dass beispielsweise eine Chemikalie eine gesundheitsschädliche Wirkung hat – nehmen wir zum Beispiel Asbest –, oder dass zum Beispiel die Wachstumshormonbehandlung von Kälbern in den USA mit den möglichen Resten dieses Wachstumshormons im Rindfleisch, das dann nach Europa importiert wird, dazu führt, dass der europäische Verbraucher dieses Hormon möglicherweise mit dem Genuss des Fleisches zu sich nimmt und dadurch Gesundheitsschäden erleidet.

[…] Nun finden wir diesen Vorsorgebegriff nicht ohne weiteres in den ganzen Regularien der Weltwirtschaft. […] Aber das Problem, das oft bezeichnet wird als ein Problem zwischen Handel und Umwelt, das besteht tatsächlich, weil viele der internationalen Handelsregeln, die wir schon haben oder die jetzt gerade verhandelt werden, möglicherweise diesen Vorsorgegedanken nicht in der Form aufnehmen, wie wir in Europa darüber denken. Und das liegt daran, dass es einen Kulturunterschied gibt. Dieses Vorsorgeprinzip ist insbesondere in Nordamerika, in Kanada wie in den USA, nicht so verbreitet. […] Das eine Beispiel ist Asbest, daran war Kanada beteiligt; das zweite große Beispiel ist die Frage des Hormonfleisches. Eine andere große Frage ist gentechnisch verändertes Pflanzenmaterial, hauptsächlich für die Landwirtschaft, aber auch für andere Bereiche; eine andere Sache ist die Behandlung von Hühnerfleisch durch Chlor; und die Liste ließe sich eigentlich noch fortsetzen. Um an das, was Herr Felbermayr gesagt hat, anzuschließen: Es ist eben ein Problem, wenn wir in Bereiche kommen, wo unsere unterschiedlichen Standards jetzt nicht nur zufällig oder aus historischen Gründen anders sind, sondern wo sie solche politischen Kulturunterschiede repräsentieren.

Da ist es dann natürlich relativ schwer, zu einer Einigung zu kommen, und da wäre abzusehen, dass es einen Konflikt gibt zwischen den beiden Vertragsparteien. Entweder lassen sie diese Ebene dann ganz außer Betracht in den Abkommen – das ist aber nicht unendlich möglich; aus einer Reihe von Gründen kann man nicht alle diese Streitfälle ausklammern – oder dann stellt sich die Frage: Setzt sich die europäische Position durch, die wir mit dem Wort „Vorsorgeprinzip” vielleicht ganz gut bezeichnen können, oder macht Europa in diesem Bereich dann Kompromisse?

Puth: Ich denke, Herr Knirsch wird dazu noch etwas sagen wollen, sodass ich gerne danach wieder zurückgebe.

Knirsch: […] Zunächst der Hinweis, dass das Vorsorgeprinzip auch in der europäischen Verfassung verankert ist, somit hat eigentlich die EU-Kommission den Auftrag, dieses Vorsorgeprinzip in allen Politikbereichen durchzusetzen. Wenn man die Kommissionsvertreter fragt: „Wie ist das mit den Chlorhähnchen, der Gentechnik und dem Hormonfleisch?”, dann sagen sie: „Ganz ruhig bleiben, keine Panik. Ihr könnt ganz entspannt sein als Nichtregierungsorganisationen. Wir geben unsere Standards nicht auf.”

Ist das so? Wir haben uns angeschaut, was die Lobby-Verbände auf der amerikanischen Seite für Forderungen gestellt haben. Sie werden heute von mir ein paar kritische Töne über die USA hören; es gibt aber auch Bereiche, wo man sie loben muss. Und wo man sie vor allem loben kann, ist die Tatsache, dass sie mit der Transparenz viel weiter sind als wir hier in Europa. Es gab vom US-Handelsbeauftragten, dem Handelsminister der USA, eine öffentliche Anhörung im Mai in Washington, auf der Verbände der Industrie und Nichtregierungsorganisationen ihre Statements abgeben und ihre Befürchtungen und Wünsche äußern konnten. Wir haben die im Internet verfügbaren Statements von knapp 30 US-Industrieverbände untersucht, und in diesen kommen Aussagen vor wie: „Das Vorsorgeprinzip ist nicht wissenschaftlich fundiert; das muss gekippt werden,”

Es ist überraschend, dass sich diese Aussagen auch in der Wortwahl ziemlich deutlich wiederholen. So wird mehrfach darauf hingewiesen, das Vorsorgeprinzip würde nicht auf „sound science” beruhen, also auf irgendeiner abgesicherten Wissenschaft. Ich bin Biologe. Als ich studierte, gab es einen Begriff wie „sound science” nicht. Er ist 1993 von einer für den Tabakkonzern Philip Morris arbeitenden PR-Agentur in der Auseinandersetzung um das Gesundheitsrisiko des Passivrauchens in die Welt gesetzt worden. Jetzt greift man auch bei TTIP auf diesen PR-Kampfbegriff zurück und sagt: „Alles, was die EU macht bei Gentechnik, gegen Chlorhähnchen, oder gegen den Einsatz von Hormonen und andere Wachstumsbeschleuniger in der Fleischproduktion, das ist nicht wissenschaftlich abgesichert.“ Also: wir haben diese Standards, wir haben diese Gesetzgebung, wir haben die Aussage der Kommission, sie nicht aufs Spiel zu setzen, aber wir haben auch deutlich formulierte wirtschaftliche Interessen in den USA, das Vorsorgeprinzip zu kippen.

[…]

Es gibt also einen deutlichen Angriff auf das Vorsorgeprinzip der EU. Aus meinen Erfahrungen des Verhaltens der EU-Kommission in WTO-Verhandlungsprozessen habe ich meine Zweifel, ob die Kommission ihre Ankündigungen auch immer einhält. Am Ende der TTIP-Verhandlungen werden ja alle Verhandlungsthemen parallel abgeschlossen. Es gibt das Single Undertaking genannte Verfahren, dass nicht einzelne Punkte nacheinander – sondern in der Schlussrunde gemeinsam abgehandelt werden. Und dann ist eben die Frage, ob man Autoschlusslichter gegen Chlorhähnchen tauscht oder nicht. Ich bin mir nicht sicher, ob die EU-Kommission immer so standhaft bleiben wird, wie sie jetzt vorgibt. Danke.

Lesen Sie die ungekürzte Version dieser spannenden Diskussion in der vollständigen Originalfassung:

Bucerius Law Journal
© Titelbild: TTIP protest in London | Global Justice Now (flickr.com)