Rezeption europäischen Rechts in der Türkei: auf dem Weg zu größerem Pluralismus in Europa?

Rezeption europäischen Rechts in der Türkei: auf dem Weg zu größerem Pluralismus in Europa?

Ein Jahr nach dem Flüchtlingsdeal zwischen der EU und der Türkei und den – im Zuge der repressiven Maßnahmen der türkischen Regierung – jüngst eingefrorenen türkischen Beitrittsverhandlungen, hat die Beziehung der Türkei zu Europa noch nie stärker auf dem Prüfstand gestanden als derzeit. Obwohl das Verhältnis zwischen dem türkischen Rechtssystem und dem mehrerer europäischer Länder recht wenig dokumentiert ist, ist es dennoch ein Schlüssel zum Verständnis der türkischen Identität, die manchmal mit der der EU im Widerspruch gesehen wird.

Das türkische Rechtssystem ist das wohl extremste Beispiel einer sogenannten Rechtsverpflanzung oder Rezeption – die massenhafte Übernahme von Rechtsvorschriften eines anderen Systems. Dieser Prozess wurde in den 1920er-Jahren vom ersten Präsidenten der Republik Türkei, Atatürk, initiiert. Es gab dabei zwei Ziele: das alte Rechtssystem nicht nur durch die Schafung völlig neuer, moderner Gesetze zu ersetzen, sondern auch eine andere, westlich geprägte Kultur widerzuspiegeln, mit der Hofnung, dass diese Sitten in der Türkei institutionalisiert würden.

Zu diesem Zweck wurden Rechtsvorschriften aus einer Reihe europäischer Rechtsordnungen übernommen: Zivilrecht aus der Schweiz, Strafrecht aus Italien und Deutschland sowie Verwaltungsrecht aus Frankreich. Darüber hinaus wurden als Teil des Versuchs, gesellschaftliche Strukturen durch das Gesetz zu verbessern, acht soziale Reformen erlassen – unter anderem die Vorschrift der Zivilehe anstelle der religiösen Eheschließung – um auf die Bevölkerung selbst einzuwirken.

Das Ergebnis dieser Reformen war ein Rechtssystem und eine Bevölkerung, die man als entkoppelt bezeichnen kann: Eines, in dem die traditionelle türkische Soziokultur nicht mit der Soziokultur der geliehenen Ursprungsgesetze zusammenhängt. Diese Diskrepanz zwischen dem Inhalt des türkischen Rechts und der Denkweise der türkischen Bevölkerung scheint zunächst unvereinbar zu sein, kann aber durch die Tatsache erklärt werden, dass das Ziel der Reformen darin bestand, diese Denkweise zu ändern.

Aus dem Transplantationsprozess ergeben sich jedoch zahlreiche Probleme. Der Konlikt zwischen dem traditionellen religiösen Recht und dem modernen säkularen Gesetz zeigte sich beispielsweise in der Kritik an der Behauptung einer westlichen Elite, dass traditionelle Fragen der Ehe, der Scheidung und des Familienlebens Staatsanliegen sind, die von ihrem religiösen Kontext getrennt werden könnten. In jüngster Zeit traten zudem Diskrepanzen zwischen türkischem und EU-Recht auf. Seit die EU-Beitrittskandidatur 1999 auf dem Gipfeltreffen von Helsinki endgültig vereinbart wurde, hat die Türkei konzertierte Anstrengungen unternommen, um ihre Rechtsordnung weiter zu modernisieren, um sie mit der der EU-Mitgliedstaaten gleichzusetzen. Genau wie Jahrzehnte zuvor hat diese umfangreiche Einfuhr des gemeinschaftlichen Besitzstands in Erwartung des künftigen Beitritts der Türkei zur EU in vielen Fällen zu einer Entkopplung geführt.

Als Beispiel für die dadurch entstehende Spannung kann die Frage der Todesstrafe gesehen werden. Diese wurde 2004 zu großem Teil aufgrund des externen Drucks abgeschafft, dem die Türkei als EU-Beitrittskandidat ausgesetzt ist. Im Zuge des gescheiterten Militärputschs im Juli 2016 und der anschließenden Verhaftung von mehr als 35.000 Personen erklärte Präsident Erdogan jedoch, dass er das Parlament darum bitten werde, die Wiedereinführung der Todesstrafe zu prüfen. Dies stellt eindeutig eine Ablehnung der Haltung der EU in dieser Frage dar, deren Mitgliedstaaten der permanenten Abschafung der Todesstrafe verpflichtet sind.

Das türkische Beispiel ist somit einzigartig, da sich die Türkei trotz der zu vielen EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlichen soziokulturellen Struktur durch die frühzeitige massenhafte Übernahme diverser Rechtsverordnungen und die spätere Anpassung an EU-Normen ideologisch an die Europäische Union angenähert hat. Dies ist nun ein wechselseitiger Prozess: die zunächst eigennützige türkische Motivation hinter der freiwilligen Rezeption europäischen Rechts im frühen 20. Jahrhundert wird im 21. Jahrhundert durch externen EU-Reformdruck begleitet. Nun stellt sich die Frage, ob sich die Türkei, wie EU-Kommissionspräsident Juncker meinte, weiter von Europa entfernt und ihre Beitrittschancen dadurch gefährdet, oder ob es die EU selbst ist, die der entkoppelten soziokulturellen Struktur der Türkei Rechnung tragen muss und dadurch eine pluralistischere europäische Identität schafft.

Dieser Artikel erschien ursprünglich in der März-Ausgabe des Diplomatischen Magazins.

© Titelbild: Martin Schulz