Das Scheitern von Schengen: Ein Erfahrungsbericht

Das Scheitern von Schengen: Ein Erfahrungsbericht

Am 15. Juni 1985 vereinbarten fünf europäische Staaten, unter ihnen Deutschland, Frankreich und Belgien das sogenannte Schengen Abkommen. Hierin bekannte man sich zu einer Kooperation im Justizwesen und einer besseren polizeilichen Zusammenarbeit. Der entscheidende Grundsatz dieser Vereinbarung, der das europäische Selbstverständnis in den nächsten Jahrzehnten tief prägen sollte, war jedoch die Reisefreiheit innerhalb der Grenzen dieser Länder. Man bekannte sich dazu „Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden“. Zehn Jahre später trat diese Regelung in Kraft und mittlerweile sind 26 Staaten, die teilweise auch nicht der EU angehören, dem Schengen Abkommen beigetreten. Als Bürger dieses Gebiets genießt man somit ein einmaliges Privileg: Das Verschwinden der Grenze, als erfahrbares Gebilde. Anstatt dessen, die Freiheit sich innerhalb der Binnengrenzen frei zu bewegen, eine Art der innereuropäischen Willkommenskultur für die Bürger dieser Länder. Ein Zustand, an den sich die Menschen gewöhnt haben und der für sie zur Normalität geworden ist. Doch dieser Gedanke der europäischen Freiheit und wahrscheinlich eine seiner größten Errungenschaften ist seit der Flüchtlingskrise 2015 zum Ideal verklärt. Mit der unkontrollierten Einwanderung in die EU über die Balkanroute und den Schreckensbildern aus dem Mittelmeer, sahen sich eine Reihe von Staaten gezwungen wieder Grenzkontrollen einzurichten.

Bei einer Fahrt im Nachtzug von Bologna nach München wurde die Personenkontrolle, innerhalb des europäischen Festlandes für mich zur bitteren Realität. Angefangen im Grenzgebiet Italien/ Österreich, als der Zug in einem Bahnhof hielt ohne Ortsnamen und Beamte durch den Zug gingen und die Ausweise aller kontrollierten. Nachdem ich meinen vorgezeigt hatte, stieg ich aus dem Zug und wollte eine Zigarette rauchen. Doch draußen stand eine Traube von Beamten, die um drei Menschen gescharrt waren. Nigerianische Flüchtlinge, wie sich später herausstellen sollte. Während zwei Männer von ihnen sofort mit den Beamten mitgingen, brach eine junge Frau in Tränen aus und weinte über eine Viertelstunde lang gestützt auf ihren hüfthohen Rollkoffer. Man sah, sie war gekommen um zu bleiben. Unter milden Worten des österreichischen Polizisten folgte sie dann irgendwann den Beamten und meine Zugfahrt konnte weiter gehen. Doch nur einige Stunden später weckte mich eine Beamtin der Bundespolizei an der österreichisch/ deutschen Grenzen um 6 Uhr früh. Nachdem sich rausgestellt hatte, dass ich Deutscher war, weckte sie auch meinen Abteilnachbarn, mit dem ich bis jetzt nur einige Worte auf Italienisch gewechselt hatte und versuchte sich mit ihm auf Englisch zu unterhalten. Schnell zeigte sich die Unmöglichkeit dessen und ich übersetzte für die Polizistin auf Italienisch. Es zeigte sich, dass mein Mitfahrgenosse aus Albanien stammte und ein dreimonatiges Visum für die Staaten des Schengen Raums hatte, was jedoch seit einem Jahr abgelaufen war. Auch er wurde von den Beamten mitgenommen und ich wünschte ihm beim Verlassen des Abteils alles Gute. Die Beamtin wollte zum Abschied auch noch meinen Ausweis sehen. An Schlaf war nach so einem aufregenden Erlebnis nicht mehr zu denken. Dieser wäre mir sowieso nicht vergönnt gewesen, da keine Stunde später die Bundespolizei wieder vor meinem Abteil stand, diesmal in Zivil. Mein Ausweis wurde erneut kontrolliert und mir wurden die klassischen Fragen gestellt, wo ich herkomme, wohin ich fahre, ob ich Drogen oder Waffen bei mir hätte. Schnell wurde dem Beamten klar, dass ich nicht in sein Raster gehörte. Doch anscheinend nicht den Kollegen der bayrischen Landespolizei, die mich eine halbe Stunde später erneut nach meinem Ausweis fragten und eine Personenkontrolle durchführten. Endlich erreichte ich, zwei Grenzen des Schengen Binnenraums und vier Ausweiskontrollen später, um 8 Uhr morgens München.

Solche Erfahrung gehören nunmehr seit zwei Jahren zum politischen Alltag der europäischen Union und auf absehbare Zeit wird sich daran nichts ändern. Frankreich hat im November 2017 die Kontrollen an den Binnengrenzen bis zum 30. April 2018 verlängert. Deutschland, Österreich, Dänemark, Schweden und Norwegen bis zum 12. Mai 2018, doch rechtlich wäre eine Verlängerung bis Herbst 2019 möglich. Zudem überlegt die europäische Kommission, das Abkommen so zu ändern, dass die formalen Voraussetzungen für die Einführung von Grenzkontrollen zwar strenger sind, die Reisefreiheit jedoch für drei Jahre ausgesetzt werden kann. Wird dies 2018 umgesetzt, sprechen wir von einer Verlängerung der Kontrollen bis 2020.

Wie angemessen dies bei einem immer stärker werdenden Schutz der Außengrenzen ist, bleibt fraglich. Sowohl die Schließung der Balkanroute, das Flüchtlingsabkommen mit der Türkei und eine größere militärische- und zivile Präsenz im Mittelmeer haben zu einer Begrenzung und besseren Kontrolle der Migration nach Europa geführt. Es wird Zeit, dass sich die europäische Zivilgesellschaft erhebt und vorgeht gegen dieses sich konsolidierende Grenzregime, das sowohl nach außen, wie nach innen gerichtet ist. Damit geordnete und humane Migrationsdynamiken geschaffen werden können in die EU hinein, aber auch wieder alte europäische Werte innerhalb Europas gelebt werden können.

© Picture: Fif’ (flickr.com)