Ein Pariser Abkommen für den Ozean

Ein Pariser Abkommen für den Ozean

Seit 1982 legt das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS III) ein umfassendes System von Recht und Ordnung in den Weltmeeren fest, das Regeln für die Nutzungen der Ozeane und ihrer Ressourcen festschreibt. Das Übereinkommen verankerte schon früh den Gedanken, dass alle Meeresprobleme eng miteinander verknüpft sind und als Ganzes angegangen werden müssen. Obwohl der völkerrechtliche Vertrag oft zu Recht als „Verfassung der Weltmeere“ bezeichnet wird, regelt UNCLOS in erster Linie Nutzung und Rechtsansprüche innerhalb der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Über 200 Seemeilen (370,4 Kilometer) hinaus erstreckt sich jedoch die Hohe See, die etwa zwei Drittel der Ozeane umfasst und deren internationale Gewässer der Rechtsprechung einzelner Länder entzogen sind.

Es gibt daher nur begrenzte Möglichkeiten, die Meeresfauna und -flora in diesen unregulierten Teilen der Weltmeere zu schützen. So sind nach Angaben der UN zwar rund 5,3 Prozent der gesamten Meeresfläche geschützt, jedoch nur 0,25 Prozent der Hohen See, was bislang zu erheblicher Überfischung und gravierender Verschmutzung geführt hat, da zum Beispiel Schleppnetzfischfang im großen Stil den Meeresboden auf Jahre verwüstet und einst reiche Fischbestände durch Überfischung erschöpft. Doch beinhalten die internationalen Gewässer weitaus mehr als Fisch: Riesige Planktonvorkommen dienen nicht nur als Nahrung anderer Meeresbewohner, sondern binden jedes Jahr auch gigantische Mengen Kohlendioxid aus der Luft. Die Hohe See absorbiert geschätzte 1,5 Milliarden Tonnen CO2 pro Jahr und hilft somit auf direkte Weise, das globale Klima zu regulieren.

Nach mehr als zehn Jahren Debatte stimmte die UN-Generalversammlung daher am 24. Dezember 2017 zum ersten Mal für eine Resolution, um Verhandlungen für ein internationales Abkommen zum Schutz der marinen Artenvielfalt und zur Regulierung der Hohen See einzuberufen. Unter der Federführung von Mexiko und Neuseeland unterstützten mit 141 Staaten weit mehr als die notwendige Zweidrittelmehrheit die Resolution. Im Laufe der nächsten zwei Jahre wird eine intergouvernementale Konferenz einen rechtlich bindenden Vertrag unter dem bestehenden Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen aushandeln, der nach derzeitiger Planung Ende 2020 von den Mitgliedsstaaten unterzeichnet werden soll.

Ein solcher völkerrechtlicher Vertrag wäre das erste internationale Abkommen, das sich mit dem negativen Umwelteinfluss wirtschaftlicher Aktivitäten wie der Fischerei und dem Schiffverkehr auf Hoher See, und das ein globales System zur Koordination von Umweltschutz und nachhaltiger Nutzung der Meere schaffen könnte. Denkbar sind beispielsweise Fangquoten für kommerziellen Fischfang und wissenschaftliche Kontrolle von Fischbeständen. Darüber hinaus könnte ein „Pariser Abkommen für den Ozean“, in Anlehnung an den internationalen Klimavertrag, auch die Grundlage für die Schaffung von Meeresschutzgebieten in internationalen Gewässern bilden und dementsprechend einen signifikant positiven Effekt auf den Klimawandel und die langfristige Regenerierung von Fischbeständen haben.

Auch wenn die nun beginnenden Verhandlungen ein starkes Zeichen für den Schutz der Hohen See setzen, steht die Umsetzung noch vor zahlreichen Herausforderungen. Die tatsächliche inhaltliche Reichweite des Abkommens wird sich frühestens 2020 zeigen. Dann wird es darum gehen, auch die zehn größten Fischfangnationen, wie etwa Island, Japan, Spanien und Südkorea, an Bord zu holen, die zusammen 71 Prozent des Fangs auf hoher See verantworten. Außerdem wird die Effektivität der Umsetzung den Schlüssel zum Erfolg des Abkommens darstellen. Nur wenn die unterzeichnenden Nationen auch wirklich bereit sind, sich für eine lückenlose Durchsetzung der Vorschriften mit beispielsweise verbesserter Satellitentechnologie und besserem Monitoring einzusetzen, könnte diese Abstimmung wirklich den Weg für ein echtes Pariser Abkommen für den Ozean ebnen.

 

Dieser Artikel erschien ursprünglich in der Februarausgabe des Diplomatischen Magazins.

© Titelbild: Greenpeace Australia Pacific (flickr.com) & IWRM AIO SIDS (flickr.com)